Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
Samstag, 10. Januar 2026
Sie können die Löschung des rufschädigenden Inhalts verlangen und den Verursacher abmahnen. So erreichen Sie am schnellsten das Ziel, die Rufschädigung zu beseitigen und eine weitere Verbreitung zu verhindern. Ihnen steht dazu ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB bzw. §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff. StGB, 824 BGB) zu.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen